Religion / Werte und Normen

Durch den §128 NSchG ist festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler entweder den als ordentliches Lehrfach eingeführten Religionsunterricht oder den Unterricht Werte und Normen (WN) besuchen.

Damit sind nun auch die Schülerinnen / Schüler ohne Religions-zugehörigkeit, Muslime, Adventisten, Zeugen Jehovas etc. zur Teilnahme verpflichtet, falls sie nicht zum Religionsunterricht angemeldet sind (Gleichbehandlungsgesetz).

Seit dem 01. Februar 2012 wird an der Oberschule Hude Religionsunterricht auch konfessionell-kooperativ erteilt. Das bedeutet, dass sich die Konfession des Religionsunterrichtes nach der konfessionellen Zugehörigkeit der Lehrkraft richtet. Vor diesem Hintergrund wurden auf inhaltlicher Ebene sogenannte konfessionelle Fenster eingerichtet. Durch diese wird sichergestellt, dass die durch die Kerncurricular für Katholische und Evangelische Religion entsprechend festgelegten Inhalte im Unterricht behandelt werden.

Evangelische Religion

Allgemeine Beschreibung des Faches

Maßgeblich sind die z. Zt. gültigen curricularen Vorgaben der Realschule für die Jahrgänge 5 und 6 solange es keine entsprechenden für die Oberschule gibt. Für die Klassen 7 bis 10 gelten die jeweiligen Vorgaben der Haupt- bzw. Realschule. In unserer pluralen Gesellschaft ist die religiöse Bildung ein unverzichtbarer Teil und eng verflochten mit dem allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs über den Erziehungsauftrag der Schule. Dieser ist nicht zu sehen ohne den Hintergrund der erkennbaren Entwicklungstendenzen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Insbesondere solche Veränderungen wirken sich auf die Schule aus, die tief in das individuelle und gesellschaftliche Leben eingreifen und die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen schon in der Gegenwart prägen und erst recht in der Zukunft beeinflussen werden. Dazu gehören vor allem:

  • die Pluralisierung der Lebensformen und der sozialen Beziehungen
  • die Partikularisierung der Wirklichkeitsbereiche, in denen der Einzelne lebt
  • die Veränderung der Welt durch Technologien und Medien
  • die ökologische Frage
  • der Wandel der Wertvorstellungen und Orientierungen
  • im interkulturellen Dialog der Abbau von Vorurteilen
  • Die religiöse Bildung gehört zum Auftrag der Schule, denn
  • unsere Kultur basiert im Wesentlichen auf christlich begründeten Überzeugungen.
  •  das Ethos des Alten und Neuen Testaments (Die Zehn Gebote, die Sozialkritik der Propheten, das Doppelgebot der Liebe) haben das gesamte soziale Verantwortungsbewusstsein mitbestimmt.
  • Religionsunterricht erlaubt, dass sich Jugendliche an „durchgehaltener Standpunkthaftigkeit“ reiben. Genau diesen Prozess der Auseinandersetzung brauchen sie, um herauszufinden, was schließlich ihre eigene Überzeugung sein kann und welche Werte in einer Welt des ständigen Wandels der Wertvorstellungen die Basis ihres eigenen Lebens bilden.

Methodische Schwerpunkte

– Arbeit mit Texten, Bildern, Musik und Filmen

– Rollenspiele, Bibliodrama und Standbilder

– Aktionen und Projekte als Bereicherung der Schulkultur

– Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

Lehr- und Lernmittel:

Als Klassensatz:

Gute Nachricht Bibel (Standort Hohelucht)

Die Bibel. Einheitsübersetzung (Standort Huder Bach)

Neue Klassensätze sind im März 2008 beantragt, aber noch nicht genehmigt

worden.

Bisher genehmigt und eingeführt sind:

– für das 5./6. Schuljahr Realschule: Kursbuch Religion 1,

– für das 5./6. Schuljahr Hauptschule: Kursbuch Religion Elementar 5/6

– für das 7. / 8. Schuljahr Realschule: Kursbuch Religion 2,

– für das 7. / 8. Schuljahr Hauptschule: Kursbuch Religion Elementar 7/8,

Die Klassensätze: – Kursbuch Religion Elementar 7/8 (je ein Satz an beiden

Standorten)

– Kursbuch Religion Elementar 9/10 (Standort Huder Bach)

sollen zukünftig eingeführt werden.