Sprachförderkonzept der Peter-Ustinov-Schule Hude

Seit dem Schuljahr 2014/2015 kam es zu zahlreichen Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftsprache aus unterschiedlichen Herkunftsländern wie Afghanistan, Sudan, Kosovo und Syrien. Zunächst erfolgten neben einer integrativen Beschulung additive Fördermaßen in Form von außerschulischen Kräften der VHS (Lernförderung durch BuT).

Seit dem 1.Februar 2016 gibt es an der Peter-Ustinov-Schule Hude, Oberschule mit gymnasialem Zweig, zwei Sprachlernklassen für Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Herkunftssprache, die erst seit kurzem (September 2015) in Deutschland leben und aufgrund noch unzureichender Sprachkentnisse dem Unterricht in der Regelklasse noch nicht folgen können.

Grundlage für die Erstellung dieses Konzeptes bildet der Runderlass vom 01.07.2014: „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (Kultusministerium, N. (01.07.2014)). Für die inhaltliche Ausgestaltung des Sprachförderkonzeptes werden die Rahmenrichtlinien „Deutsch als Fremdsprache“ des Niedersächsischen Kultusministeriums (Kultusministerium, N. (2003)) und der Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen (Kultusministerium, N. (01.07.2014)) zu Grunde gelegt.

Mit diesem Konzept wird der pädagogische und organisatorische Rahmen für eine erfolgreiche Arbeit in den Sprachlernklassen festgelegt. Die formulierten Richtlinien sind verbindlich für alle in den Sprachlernklassen und in den Regelklassen unterrichtenden Lehrkräfte.

 Ziele des Sprachförderkonzeptes:

  • Erhöhung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen von Schulabschlüssen von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
  • Verbesserung der Integrationsbedingungen, um Integrationskonflikten vorzubeugen
  • Abbau von Bildungsbenachteiligung Zugewanderter

Inhalt des Sprachförderkonzeptes:

  1. Aufnahme in die Schule und Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse
  2. Teilnahme an der Sprachlernklasse
  3. Übergang in die Regelklasse
  4. Integrative Beschulung
  5. Bewertung und Benotung

6. Besonderheiten zum Englischunterricht/ Sprachfeststellungsprüfung

1. Aufnahme in die Schule und Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse

Die formale Anmeldung der Schüler und Schülerinnen erfolgt durch das Sekretariat der Schule. Der Schulleiter stellt in einem Aufnahmegespräch den bisherigen schulischen Werdegang und den Stand der Deutschkenntnisse dieser Schülerinnen und Schüler fest. Eine vertiefte Erfassung der deutschen Sprachkenntnisse bzw. den Stand der Alphabetisierung ermitteln die Klassenlehrinnen bzw. Klassenlehrer der Sprachlernklassen auf Grundlage eines Spracheingangstest (Neu in Deutschland/Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausläder- und Aussiedlerkinder (SFD)) in den ersten zwei Wochen des Schulbesuchs. Sollte es Gründe geben, den Schulbesuch an einer anderen Schule zu empfehlen (z.B. keine Chance auf einen Schulabschluss), benennt der Schulleiter eine wohnortnahe Schule. Es erfolgt keine Aufnahme in die Schule/Sprachlernklasse, wenn die Schülerin/ der Schüler ihre/ seine Schulbesuchspflicht im allgemeinen Schulwesen erfüllt hat und somit schulpflichtig im berufsbildenden Schulwesen ist.

Schülerinnen und Schüler, die bis zum 01.08. des laufenden Schuljahres ihr 16. Lebensjahr vollenden, besuchen in der Regel das berufsbildende Schulwesen. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

2. Teilnahme am Unterricht in der Sprachlernklasse

In die Sprachlernklasse werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die aufgrund fehlender oder geringer deutscher Sprachkenntnisse nicht am Regelunterricht teilnehmen können.

Der Unterricht in der Sprachlernklasse vorrangig dem Erwerb und der Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse und bereitet den Übergang in die Regelklasse vor (Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 3.2.1 und 3.2.2).

Schwerpunkt der ersten Unterrichtseinheit liegt im Kennenlernen und Erleben der allgemeinen Grundsätze des Schullebens. Die Kinder und Jugendlichen besitzen oft nur geringe Schulerfahrungen und müssen in  die Regeln schulischer Prinzipien eingeführt werden. Hierzu gehören u.a. der pünktliche Beginn von Unterricht, das selbstständige Arbeiten, die Anfertigung von Hausaufgaben, die Einhaltung der Klassenregeln und der Schulordnung, die Anwendung verschiedener Arbeits- und Sozialformen und das Verhalten bei Krankheit und der Umgang mit Fehltagen.

Das Erlernen der deutschen Sprache erfolgt sowohl im Deutschunterricht als auch im Kontext anderer Unterrichtsfächer. So werden auch Grundlagen der anderen Unterrichtsfächer vermittelt.

Im Unterricht müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen und Lernstände der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Es werden individuelle Beobachtungsbeobachtungsbögen geführt (Individueller Becobachtungsbogen der niedersächsischen Landesschulbehörde und der individuelle Beobachtungsbogen der Peter-Ustinov-Schule Hude), welche den jeweiligen Lernstand dokumentieren und differenzierte Beschulung und Förderung ermöglichen. Diese beziehen sich sowohl auf die Sprachkenntnisse als auch auf den fachbezogenen Unterricht. Eine Binnendifferenzierung innerhalb der Lerngruppe ist erforderlich und wird in regelmäßigen pädagogischen Konferenzen der Lehrkräfte der Sprachlernklasse abgestimmt. Die Schulsozial-pädagoginnen der Peter-Ustinov-Schule Hude sind zudem unterstüzend in der Sprachlernklasse tätig.

Wenn von einer erfolgreichen Mitarbeit eines Schülers in der Regelklasse ausgegangen werden kann, beschließt die Klassenkonferenz den Übergang in diese. Die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der Sprachlernklasse dauert in der Regel mindestens ein Jahr. Entsprechend dem individuellen Stand der Deutschkenntnisse und dem Bildungsstand der Schülerin/ des Schülers kann diese verkürzt werden, um den Übergang in die Regelklasse flexibel zu gestalten. In begründeten Einzelfällen kann die Besuchsdauer auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Dies gilt insbesondere für die Schülerinnen und Schüler mit hohem Alphabetisierungsbedarf und/oder keiner oder geringer schulischer Grundbildung (Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 3.2.3).

3. Übergang in die Regelklasse

Mit der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an der Oberschule Hude geht eine vorläufige Zuordnung zu einer Regelklasse einher.

Reichen die Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch der Sprachlernklasse für eine Teilnahme am Unterricht der Regelklasse aus, nehmen diese am Unterricht des Schuljahrganges teil, der ihrem Alter und ihrem bisherigen Schulbesuch entspricht (Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 2.2).

Mögliche Hospitationsphasen in der zukünftigen Regelklasse werden, soweit organsisatorisch möglich und pädagogisch sinnvoll, eingeplant. Diese Hospitationsphasen müssen mit der Schulleitung abgestimmt werden, um eine reibungslose Organisation zu gewährleisten.

Der Übergang in die Regelklasse muss vorbereitet und begleitet werden und wird z.B. durch Schülerpatenschaften unterstützt. Bei der Beratung der Eltern und Schüler muss auf weitere Möglichkeiten von Sprachfördermaßnahmen im außerschulischen Bereich verwiesen werden.

Nach dem Übergang in die Regelklasse kann den Schülerinnen und Schülern, die noch immer einen erschwerten Zugang zu bestimmten Aufgabenstellungen haben und so nicht ihr tatsächliches Leistungsvermögen abrufen bzw. nachweisen können, ein Nachteilsausgleich für die äußeren Bedingungen für mündliche oder schriftliche Leistungsfeststellungen gewährt werden.(Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 6.5)

4. Integrative Beschulung

Falls die deutschen Sprachkenntnisse dies zulassen bzw. keine passende Sprachlernklasse zu                                   Verfügung steht, wird die Schülerin bzw. der Schüler integrativ beschult. Für Unterrichtssituationen, in denen die Schülerinnen und Schüler nicht am regulären Unterricht teilnehmen können, stehen den Klassenlehren bzw. Fachlehrern Materialien (s.u.) zur Verfügung, welche zum großen Teil selbstständig von den neuen Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden können. Mithilfe von Schulpaten wird die Integration in den Schulalltag gefördert.

Als additive Fördermaßnahme finden in Kooperation mit der regio VHS Sprachförderkurse statt. Finanziert werden die Sprachförderkurse über den Antrag auf Bildung- und Teilhabe (Soziales, B. f. (2015)). Auch bei der integrativen Beschulung werden individuelle Beobachtungsbeobachtungs-bögen (s.o.) geführt, welche den individuellen Lernstand dokumentieren und differenzierte Beschulung und Förderung ermöglichen. Nach Möglichkeit werden FSJler als Hilfskräfte eingesetzt, welche bei der Bearbeitung der Fördermaterialien helfen und in integrativen Unterrichtssituationen die Schülerinnen und Schüler unterstützen können.

5. Bewertung und Benotung

Die Grundlage der Leistungsbewertung bildet der Runderlass der MK (Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 6).

Die individuelle Lernentwicklung ist gemäß den geltenden Grundsatzerlassen für die Schulformen fortlaufend zu begleiten, zu beobachten und schriftlich zu dokumentieren (s.o.).

Die Noten können in den ersten beiden Jahren des Besuchs einer Schule in Deutschland in den Fächern, in denen die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit ist, durch Bemerkungen über den Leistungsstand und den Lernfortschritt ersetzt oder ergänzt werden. In diesen Fällen ist eine unterrichtsbegleitende Sprachbeobachtungsanalyse durchzuführen und in die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung aufzunehmen (Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 6).

Am Ende eines jeden Halb- bzw. Schuljahres erhält jeder Schüler/ jede Schülerin, der/ die entweder integrativ beschult wird oder die Sprachlernklasse besucht, ein offizielles Zeugnis der Schule, auf dem neben den formalen Daten das Arbeits- und Sozialverhalten, die Fehltage sowie die Noten aller bewertbaren Unterrichtsfächer eingetragen werden. Als Anlage hierzu erhält das Kind die Zeugnisanlage für Asylbewerber, in welcher der Leistungsstand der noch nicht bewertbaren Unterrichtsfächer/ Lernbereiche mithilfe von Textbausteinen beurteilt wird. Diese Anlage allein ersetzt nicht das offizielle Zeugnis, sondern dient als Ergänzung hierzu.

6. Besonderheiten zum Englischunterricht/ Sprachfeststellungsprüfung

Alle Schüler, die in Klasse 5 bis 7 integrativ beschult werden, müssen im Hinblick auf das spätere Erlangen eines Schulabschlusses verpflichtend am Englischunterricht teilnehmen.

Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt nach Deutschland kommen und hier erst ab Klasse 8 beschult werden, haben die Möglichkeit, an einer Sprachfeststellungsprüfung teilzunehmen, die in diesen Fällen durch das Abprüfen der muttersprachlichen Fähigkeiten die ansonsten verbindliche Englischprüfung auf dem Niveau des angestrebten Schulabschlusses am Ende der Klasse 9 bzw. ersetzt.

Die in dieser Prüfung erreichte Note ist versetzungs- und abschlussrelevant (Kultusministerium, N. (01.07.2014), Absatz 8.7).

In der Sprachlernklasse verwendetes Material:

  • Das Übungsheft – Willkommen in Deutschland (Mildenberger)
  • Prima plus – A1.1. Deutsch für Jugendliche (Cornelsen)
  • Deutsch als Zweitsprache (Kohl Verlag)
  • Grammatikübungen mit System (Persen)
  • Ganz einfache Alltagstexte lesen und verstehen (Persen)
  • Schritt für Schritt (Schroedel)
  • Deutsch? Einfach! (Kohl Verlag)
  • Deutsch als Zweitsprache für Kinder und Jugendliche (Mildenberger)

Literaturverzeichnis:

Kultusministerium, N. (01.07.2014). Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Hannover.

Kultusministerium, N. (2002). Rahmenrichtlinien „Deutsch als Fremdsprache“. Hannover.

Kultusministerium, N. (22.03.2013). Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen . Hannover.

Kultusministerium, N. (27.05.2005). Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungs-prüfungen. Hannover.

Niedersachsen, M. (2016). Informationen über das Schulsystem in Niedersachsen. Von www.men-nds.de abgerufen

Soziales, B. f. (2015). Bildungspaket.