Fortbildungskonzept der Peter-Ustinov-Schule Hude


Rechtliche Grundlage

Die Fortbildungsplanung der Peter-Ustinov-Schule Hude orientiert sich an den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes (§§ 32 und 43 NSchG), am Niedersächsischen Orientierungsrahmen Schulqualität (Kapitel 4.3) sowie an den Anforderungen der externen Evaluation und Schulinspektion. Sie ist auf die Realisierung des Schulprogramms ausgerichtet und stellt zugleich selbst ein zentrales Element der Schulprogrammarbeit dar.

Fortbildung wird dabei als kontinuierlicher, langfristig angelegter Prozess verstanden, der die systematische Weiterentwicklung der Professionalität der Lehrkräfte unterstützt und eng mit den Entwicklungs- und Veränderungsprozessen der Schule verknüpft ist. Als Instrument der Personalentwicklung trägt sie maßgeblich zur Umsetzung der im Schulprogramm formulierten Ziele und Schwerpunkte bei.


Fortbildungsplanung und Schulprogramm

Die Lehrerfortbildung verfolgt das Ziel, die fachlichen, didaktischen, pädagogischen und erzieherischen Kompetenzen der Lehrkräfte kontinuierlich zu erweitern. Sie unterstützt die Weiterentwicklung von Unterricht und Schule in ihrem Selbstverständnis als pädagogische Handlungseinheit und lernende Organisation.

Ein besonderer Schwerpunkt der Fortbildungsplanung liegt auf der nachhaltigen Sicherung, Weiterentwicklung und Profilierung der schulischen Siegel, Zertifikate und Auszeichnungen, die das Schulprofil der Peter-Ustinov-Schule Hude maßgeblich prägen. Diese Siegel sind integraler Bestandteil des Schulprogramms und bilden daher zugleich zentrale Fortbildungsschwerpunkte.

Hierzu zählen insbesondere:

  • das Europaprofil / Europaschule,

  • das Profil Sportfreundliche Schule,

  • der MINT-Schwerpunkt,

  • das Engagement als Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage,

  • Gütesiegel Weser-Ems

  • Lions Quest.

Die mit diesen Profilen verbundenen Anforderungen fließen systematisch in die Fortbildungsplanung ein. Ziel ist es, die hierfür notwendigen fachlichen, methodischen und pädagogischen Kompetenzen im Kollegium kontinuierlich zu vertiefen, zu aktualisieren und nachhaltig zu verankern.


Fortbildungsplanung und Schulentwicklung

Fortbildungsplanung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der im Schulprogramm festgeschriebenen Entwicklungsziele. Sie ist eng mit der Schulentwicklung verzahnt und wird fortlaufend an schulische Schwerpunkte und Evaluationsergebnisse angepasst.

Gemäß dem Prinzip des Fachbezugs kommt den Fachkonferenzen eine zentrale Rolle zu. Sie ermitteln ihren Fortbildungsbedarf im Rahmen des Schulprogramms, formulieren inhaltliche und zeitliche Zielsetzungen und legen Verantwortlichkeiten fest. Dabei werden sowohl die Anforderungen aus den schulischen Profilen und Siegeln als auch individuelle Fortbildungsbedürfnisse der Lehrkräfte berücksichtigt.

Fortbildungsplanung wird somit verstanden als

  • ein Aushandlungsprozess zwischen schulischen Entwicklungszielen und individuellen Bedürfnissen sowie

  • ein Planungs- und Koordinierungsinstrument, das die schulische Profilentwicklung gezielt unterstützt.


Zentrale Elemente des Schulprogramms

Zentrale Bezugspunkte der Fortbildungsplanung sind:

  • in den unterschiedlichen Bereichen definierte Entwicklungsziele,

  • schulinterne Stoffverteilungs- und Curriculumspläne,

  • die systematische Fortbildungsplanung,

  • Evaluation und Selbstevaluation,

  • die Ausrichtung auf schulische Profile, Siegel und Zertifizierungen.


Fortbildungsformate und -träger

Zur Umsetzung der Fortbildungsziele nutzt die Schule unterschiedliche Formate und Anbieter, u. a.:

  • zentrale Fortbildungsveranstaltungen des Landes Niedersachsen (NiLS),

  • regionale Fortbildungsangebote (z. B. OFZ),

  • pädagogische Klausurtagungen und schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF),

  • Fortbildungen kirchlicher Träger (Evangelische und Katholische Religion),

  • Fortbildungsangebote außerschulischer Träger (Stiftungen, Verbände, Institutionen),

  • weitere themenspezifische Fortbildungsangebote, insbesondere zur Profil- und Siegelarbeit.


Ermittlung des Fortbildungsbedarfs

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs sind die Kompetenzen, die Lehrkräfte benötigen, um sowohl die staatlichen Vorgaben als auch die im Schulprogramm und in den schulischen Profilen formulierten Aufgaben zu erfüllen.

Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Weiterentwicklung des schulischen Handelns unter Berücksichtigung

    • rechtlicher Vorgaben,

    • schulspezifischer Schwerpunkte und Siegel,

  • Qualifizierung von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,

  • Erweiterung fachdidaktischer und methodischer Kompetenzen,

  • Ausbau pädagogischer und sozialer Kompetenzen,

  • Förderung der Kommunikation mit Kollegium, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern,

  • Entwicklung des individuellen Lehrerhandelns in den Bereichen

    • fachliche Kompetenz,

    • pädagogische Kompetenz,

    • Selbstmanagement (z. B. Zeitmanagement, Gesundheitsfürsorge).

Um eine ausgewogene Balance zwischen individuellen Fortbildungswünschen und den aus Evaluation und Schulentwicklung resultierenden schulischen Erfordernissen zu gewährleisten, erfolgt die Fortbildungsplanung systematisch, transparent und langfristig angelegt.

Von der Bedarfsermittlung bis zur Anmeldung

Die Fortbildungskommission (Didaktischer Leiter, Fachbereichsleiter, evtl. ergänzt durch Mitglieder des Personalrates) ist jederzeit Ansprechpartner/in für die Meldung von Fortbildungswünschen oder von bestehenden Fortbildungsdefiziten. Am Ende jedes Kalenderjahres stellt er/sie den Bedarf gezielt fest und erstellt in Absprache mit der Schulleitung einen Fortbildungsplan für das kommende Schuljahr. In einer  Dienstbesprechung am Beginn des Kalenderjahres wird die für das kommende Schuljahr verbindliche Fortbildungsplanung vorgestellt.

Neben individuellen Fortbildungswünschen und Wünschen der Fachkonferenzen ergibt dies ein schulisches Fortbildungskonzept, das den Fortbildungsbedarf der gesamten Schule und ihre Umsetzung beschreibt. Entscheidend für den Erfolg der Fortbildung ist dabei, wie die Inhalte und Ergebnisse einzelner Fortbildungskurse für alle Lehrkräfte der Schule nutzbar gemacht werden können, d.h. es bedarf eines geplanten Transfers in das Kollegium.

Genehmigt wird die Fortbildung durch den Schulleiter. Bei der Ablehnung eines Fortbildungswunsches erfolgt eine Absprache mit der Fortbildungskommission.

Fortbildungsplanung

Fortbildung soll an unserer Schule hauptsächlich als schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF) für das Gesamtkollegium stattfinden. Aber es finden auch Fortbildungen der Fachkonferenzen, von Teilkollegien sowie individuelle Fortbildungen einzelner Lehrerinnen und Lehrer statt. Einzelfortbildungen dienen nur dann der gemeinsamen Zielsetzung unserer Schule, wenn ihre Inhalte und Ergebnisse in die schulische Arbeit einfließen. Lehrer/innen, die an schulexternen Fortbildungen teilgenommen haben, geben ihr erworbenes Wissen als Multiplikatoren systematisch an das Kollegium weiter. Daher ist ein permanenter Erfahrungsaustausch unter Weitergabe dieser Fortbildungserfahrungen im Kollegium notwendig und unverzichtbar. Wir versuchen, durch unser Fortbildungskonzept die Zielsetzungen unseres Schulprogramms wirksam zu unterstützen.

Multiplikation

Zur größeren Nachhaltigkeit werden alle Fortbildungen in Absprache mit dem FOBIKO in das Kollegium bzw. in die jeweilige Teil- oder Fachgruppe getragen.