Sprachförderkonzept der Peter-Ustinov-Schule Hude
Seit dem Schuljahr 2014/2015 kam es an der Peter-Ustinov-Schule Hude zu zahlreichen Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache aus unterschiedlichen Herkunftsländern, insbesondere aus Afghanistan und Syrien.
Die Beschulung erfolgt ab dem ersten Tag der Schulzugehörigkeit integrativ in der Regelklasse. Ergänzt wird diese durch einen systematischen Sprachförderunterricht in Kleingruppen sowie durch additive Förderangebote in Kooperation mit der Volkshochschule (Lernförderung über Bildung und Teilhabe).
Grundlage für die Erstellung dieses Sprachförderkonzeptes bildet der Runderlass vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ des Niedersächsischen Kultusministeriums. Für die inhaltliche Ausgestaltung werden die Rahmenrichtlinien „Deutsch als Fremdsprache“ sowie der Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen herangezogen.
Mit diesem Konzept wird der pädagogische und organisatorische Rahmen für eine erfolgreiche Arbeit in den Regelklassen sowie im Sprachförderunterricht festgelegt. Die formulierten Richtlinien sind verbindlich für alle Lehrkräfte, die in der Sprachförderung sowie in den Regelklassen unterrichten.
Ziele des Sprachförderkonzeptes
- Erhöhung der Bildungsbeteiligung sowie das Erreichen von Schulabschlüssen für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache
- Verbesserung der Integrationsbedingungen und Prävention von Integrationskonflikten
- Abbau von Bildungsbenachteiligung zugewanderter Schülerinnen und Schüler
Inhalte des Sprachförderkonzeptes
- Aufnahme in die Schule und Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse
- Teilnahme am Unterricht in der Sprachförderung
- Aufnahme in die Regelklasse
- Integrative Beschulung
- Bewertung und Benotung
- Besonderheiten zum Englischunterricht und zur Sprachfeststellungsprüfung
1. Aufnahme in die Schule und Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse
Die formale Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch das Schulsekretariat. In einem Aufnahmegespräch stellt die Schulleitung den bisherigen schulischen Werdegang sowie den Stand der Deutschkenntnisse fest. Eine vertiefte Erfassung der Sprachkenntnisse sowie gegebenenfalls des Alphabetisierungsstandes erfolgt in den ersten zwei Wochen des Schulbesuchs durch die Deutschlehrkräfte der Regelklassen auf der Grundlage eines Spracheingangstests („Neu in Deutschland – Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausländer- und Aussiedlerkinder“, SFD).
Sollten Gründe vorliegen, die den Besuch einer anderen Schule sinnvoll erscheinen lassen (z. B. keine realistische Perspektive auf einen Schulabschluss), benennt die Schulleitung eine wohnortnahe alternative Schule. Eine Aufnahme erfolgt nicht, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schulpflicht im allgemeinbildenden Schulwesen bereits erfüllt hat und dem berufsbildenden Schulwesen zuzuordnen ist.
Schülerinnen und Schüler, die bis zum 01.08. des laufenden Schuljahres das 16. Lebensjahr vollenden, besuchen in der Regel das berufsbildende Schulwesen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
2. Teilnahme am Unterricht in der Sprachförderung
Die Sprachförderung dient vorrangig dem Erwerb und der Erweiterung der deutschen Sprache und unterstützt die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Regelklasse.
Zu Beginn liegt ein Schwerpunkt auf dem Kennenlernen grundlegender schulischer Strukturen und Regeln. Viele der Schülerinnen und Schüler verfügen über geringe oder unterbrochene Schulerfahrungen und müssen in schulische Grundprinzipien eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Pünktlichkeit, selbstständiges Arbeiten, das Anfertigen von Hausaufgaben, die Einhaltung von Klassenregeln und Schulordnung, verschiedene Arbeits- und Sozialformen sowie der Umgang mit Fehlzeiten.
Der Spracherwerb erfolgt sowohl im Deutschunterricht als auch im Kontext anderer Unterrichtsfächer, in denen grundlegende fachliche Inhalte vermittelt werden. Unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Lernstände werden berücksichtigt. Zur Dokumentation des Lernfortschritts werden individuelle Beobachtungsbögen geführt, die sowohl sprachliche als auch fachliche Entwicklungen abbilden und eine differenzierte Förderung ermöglichen. Die erforderliche Binnendifferenzierung wird regelmäßig in pädagogischen Konferenzen abgestimmt. Die Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen der Peter-Ustinov-Schule Hude unterstützen die Arbeit in der Sprachförderung.
Die Verweildauer in der Sprachförderung ist abhängig vom individuellen Lernstand und endet in der Regel mit dem Erreichen des Sprachniveaus B1 im Deutschen.
3. Aufnahme in die Regelklasse
Mit der Anmeldung an der Peter-Ustinov-Schule Hude erfolgt die Zuordnung zu einer Regelklasse. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Unterricht des ihrem Alter und ihrem Bildungsstand entsprechenden Jahrgangs teil.
Der Einstieg an der Schule wird begleitet, unter anderem durch Schülerpatenschaften. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden über weitere außerschulische Fördermöglichkeiten informiert. Bei Bedarf kann ein Nachteilsausgleich bei mündlichen oder schriftlichen Leistungsfeststellungen gewährt werden.
4. Integrative Beschulung
Die Schülerinnen und Schüler nehmen mit mindestens 28 Wochenstunden am Unterricht der Regelklasse teil. Für Unterrichtsphasen, in denen eine vollständige Teilnahme am Regelunterricht noch nicht möglich ist, stehen geeignete Materialien zur Verfügung, die überwiegend selbstständig bearbeitet werden können. Schulpaten unterstützen die Integration in den Schulalltag.
Die Nutzung von iPads sowie der Lernplattform itslearning unterstützt den Spracherwerb und ermöglicht zusätzliche Übungs- und Differenzierungsangebote.
Ergänzend finden additive Sprachfördermaßnahmen in Kooperation mit der regioVHS statt, die über Bildung und Teilhabe finanziert werden. Auch hier werden individuelle Beobachtungsbögen geführt. Nach Möglichkeit unterstützen FSJ-Kräfte die Schülerinnen und Schüler im Unterricht.
5. Bewertung und Benotung
Die Leistungsbewertung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Erlasse des Niedersächsischen Kultusministeriums. Die individuelle Lernentwicklung wird kontinuierlich beobachtet und dokumentiert.
Bis zum Erwerb des Sprachniveaus B1 können Noten in sprachabhängigen Fächern durch Bemerkungen zum Lernstand ersetzt oder ergänzt werden. Am Ende jedes Halb- oder Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein offizielles Zeugnis. Ergänzend wird eine Zeugnisanlage ausgestellt, die den Lernstand in noch nicht bewertbaren Fächern beschreibt. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird regulär bewertet und bietet eine wichtige Rückmeldung zur sozialen Integration.
6. Besonderheiten zum Englischunterricht und zur Sprachfeststellungsprüfung
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 nehmen verpflichtend am Englischunterricht teil. Für Schülerinnen und Schüler, die erst ab Jahrgang 8 in Deutschland beschult werden, besteht die Möglichkeit einer Sprachfeststellungsprüfung, bei der die muttersprachlichen Fähigkeiten anstelle der regulären Englischprüfung herangezogen werden. Die erzielte Note ist versetzungs- und abschlussrelevant.
In der Sprachförderung verwendete Materialien (Auswahl)
- Willkommen in Deutschland (Mildenberger)
- Prima plus A1.1 – Deutsch für Jugendliche (Cornelsen)
- Deutsch als Zweitsprache (Kohl-Verlag)
- Grammatikübungen mit System (Persen)
- Ganz einfache Alltagstexte lesen und verstehen (Persen)
- Schritt für Schritt (Schroedel)
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